Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
I Allgemeines
- Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstige vereinbarte Leistungen der wkw products ag erfolgen ausschliesslich auf Grund der nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen.
- Abweichende Vereinbarungen, Nebenabredungen, Zusicherungen und sonstige Zusagen unserer Ver-treter und Mitarbeiter sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
II Angebot und Lieferpflicht
- Offerten und Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
- Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung der wkw products ag genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
- Zeichnungen, Abbildungen, Gewichte, Masse oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
- Alle Abbildungen, Zeichnungen, und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum der wkw products ag und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für sol-che Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.
III Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbin-dung Eigentum der wkw products ag .
IV Lieferfristen
- Wird die wkw products ag durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder unvorhergesehene Ereignisse, die trotz der zu erwar-tenden Vorsichtsmassnahmen nicht vermieden werden konnten, wie Betriebsstörungen, Verzögerun-gen und nicht richtiger Belieferung durch Zulieferer an der Erfüllung unsere Lieferpflicht gehindert, ver-längert sich die Lieferfrist in angemessener Weise.
V Gefahrübergang
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zum Versand unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
- Falls eine persönliche Übergabe durch Abwesenheit des Kunden oder eines Vertreters nicht möglich ist, hinterlässt der Beauftragte der wkw products ag das Material. Das Risiko und die Sorgfaltspflicht des Kunden beginnen mit dem Zeitpunkt der Übergabe.
VI Gewährleistung
- Beanstandungen wegen erkennbarer äusserer Mängel bei Lieferungen können nur berücksichtigt wer-den, wenn sie uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb 5 Tagen nach Empfang der Ware schrift-lich mitgeteilt werden.
- Bei berechtigten Beanstandungen bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern einwandfreie Er-satzware. Forderungen von Drittfirmen werden abgelehnt.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäs-ser oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Montage- und Gebrauchsanweisungen.
VII Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, in CHF.
- Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden bleiben vorbehalten. Preisberichti-gungen aufgrund von Irrtümern auf Unterlagen der wkw products ag bleiben dem Verkäufer vorbehal-ten.
- Zahlungen dürfen aufgrund von Beanstandungen oder nicht akzeptierten Forderungen nicht gekürzt oder verweigert werden. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Für Forderungen, die nicht vereinbarungsgemäss bezahlt werden, wird vom Fälligkeitstag an, ohne vorherige Verzugs-meldung, ein Verzugszins von 6% in Rechnung gestellt.
- Die wkw products ag liefert grundsätzlich nur gegen die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Zahlungskonditionen oder schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden.
VIII Konstruktionsänderungen
- Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet solche Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
IX Rechtsgrundlagen und Gerichtsstand
- Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
- Soweit nicht anders geregelt, gilt das Schweizerische OR.
- Ausschliesslicher Gerichtstand ist Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland Bahnhofstrasse 10 CH 8887 Mels SG
wkw products ag
CH-8880 Walenstadt
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Stand: Januar 2019